Allg.: G. bezeichnet den Einsatz von physischem oder psychischem Zwang gegenüber
Menschen sowie die physische Einwirkung auf Tiere oder Sachen.
Soziolog.: G. bedeutet den Einsatz physischer oder psychischer Mittel, um einer
anderen Person gegen ihren Willen a) Schaden zuzufügen, b) sie dem eigenen Willen zu unterwerfen (sie zu beherrschen) oder c) der solchermaßen ausgeübten G. durch Gegen-G. zu
begegnen.
Pol.: Mit dem Begriff Staats-G. werden die (legitim angewandten) Mittel zur
Durchsetzung der herrschenden Rechtsordnung bezeichnet. Es wird zwischen Gebietshoheit (Herrschaftsmacht über ein Gebiet und dort lebende Menschen) und Personalhoheit (alle Angehörigen dieses
Staates) unterschieden.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 5., aktual. Aufl. Bonn:
Dietz 2011.